Offene Impfsprechstunde: Impfen ohne Betriebsarzt
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Offene Impfsprechstunde: Impfen ohne Betriebsarzt

Auch ohne eigenen Betriebsarzt können Sie Ihrer Belegschaft ein Impfangebot machen: über die offene Impfsprechstunde des Gesundheitsamts. In Hamburg bietet jedes Gesundheitsamt der Bezirke sie am ersten Mittwoch im Monat an, von der STIKO empfohlene Impfungen sind dort kostenfrei (hamburg.de, Impfsprechstunde der Gesundheitsämter). Ihr Teil: den Termin übernehmen, kurz informieren, den Weg als Arbeitszeit freigeben.

Warum lohnt sich das ohne Betriebsarzt?

Eine eigene Impfaktion im Betrieb braucht eine Ärztin oder einen Arzt, Impfstoff und einen Raum. Viele Unternehmen haben niemanden, der dafür ins Haus kommt. Die offene Sprechstunde gibt es schon: Beratung, Prüfung des Impfschutzes und Impfung übernimmt das Gesundheitsamt. Sie sorgen dafür, dass Ihre Beschäftigten davon wissen und hingehen können. Welche Wege es zu einem Betriebsarzt gibt, zeigt der Ratgeber Betriebsarzt: Pflicht, Kosten und Betreuungsmodelle.

Wie sieht das Angebot in Hamburg aus?

Alle Hamburger Gesundheitsämter haben ihre Impfsprechstunde am ersten Mittwoch im Monat. Die Zeiten unterscheiden sich, meist ist es nachmittags: Harburg etwa von 14 bis 15 Uhr mit der Bitte um Anmeldung, Hamburg-Nord von 15 bis 16 Uhr ohne Anmeldung, Eimsbüttel von 16 bis 17 Uhr nur mit Termin. Einige Ämter pausieren in den Sommerferien (hamburg.de, Impfsprechstunde; Bezirksamt Harburg, Impfsprechstunde im Gesundheitsamt). Nennen Sie in Ihrer Info das Amt, das von Ihrem Standort aus gut zu erreichen ist.

Gibt es das auch in Berlin, München, Frankfurt und Köln?

Nicht in derselben Form. Was die Städte derzeit anbieten: - **Berlin:** kein stadtweites Angebot. Der Bezirk Spandau hat eine Impfberatungsstelle im Rathaus Spandau, montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr ohne Termin – mit den von der STIKO empfohlenen Impfungen und Prüfung des Impfstatus, ohne Grippe- und COVID-19-Impfung (berlin.de, Bezirksamt Spandau, Impfberatungsstelle). Die übrigen Bezirke impfen meist nur Menschen ohne Zugang zur ärztlichen Regelversorgung. - **München:** Das Gesundheitsreferat (Impfwesen, Schwanthalerstraße 69) impft montags bis freitags nur mit Termin, Telefon 089 233-66912 – STIKO-Standardimpfungen einschließlich Grippe sowie Reiseimpfungen. Viele dieser Impfungen rechnet es mit der gesetzlichen Krankenkasse ab (stadt.muenchen.de, Impfwesen). - **Frankfurt am Main:** Das Gesundheitsamt (Breite Gasse 28) hat eine Impfsprechstunde nur nach Termin, Schwerpunkt Reiseimpfungen (frankfurt.de, Impfungen für In- und Ausland). - **Köln:** Ein regelmäßiges Angebot des Gesundheitsamts ist derzeit nicht bekannt, für die Grippeimpfung verweist die Stadt auf die Hausarztpraxen. Fragen Sie beim Gesundheitsamt nach.

Wo es keine offene Sprechstunde gibt, sind Apotheken eine Alternative: Sie dürfen gegen Grippe und COVID-19 impfen (§ 20c IfSG).

Wie richten Sie das in drei Schritten ein?

1. **Anlass übernehmen:** Übernehmen Sie im Kalender den Anlass „Offene Impfsprechstunde im Gesundheitsamt (Hamburg)“. Er wiederholt sich jeden Monat und zeigt immer den nächsten Termin. 2. **Kurz informieren:** Eine Nachricht an alle – was die Sprechstunde ist, wann und wo, Impfpass mitbringen. Eine Vorlage dafür bringt die Maßnahme mit. 3. **Termin im Portal:** Ihre Beschäftigten sehen den nächsten Termin im Mitarbeiterportal.

Zählt der Weg als Arbeitszeit?

Das legen Sie fest. Geben Sie den Weg zur Sprechstunde als Arbeitszeit frei und schreiben Sie es in die Info: Dann muss niemand dafür Urlaub oder Überstunden nehmen. Die Sprechstunden liegen meist am Nachmittag – stimmen Sie die Freigabe mit den Teams ab. Wie Sie mehr Beschäftigte für Angebote gewinnen, auch in Schichtarbeit, zeigt der Ratgeber BGF-Teilnahmequote erhöhen.

Was erfährt das Unternehmen?

Nichts über einzelne Personen – und so bleibt es. Ob jemand geimpft ist, ist ein Gesundheitsdatum (Art. 9 DSGVO). Fragen Sie nicht nach und führen Sie keine Liste. Ob das Angebot ankommt, erfahren Sie über eine anonyme Frage zum Angebot selbst: Wie einfach ist es bei uns, die Impfsprechstunde zu nutzen?

Was kommt im Herbst dazu?

In Hamburg bieten alle sieben Bezirke am 10. und 11. November 2026 Grippe-Impftage an, jeweils von 9 bis 18 Uhr, mit und ohne Termin (hamburg.de, Sozialbehörde, Grippe-Impftage). Vom 9. bis 15. November 2026 läuft die bundesweite Impf-Aktionswoche, eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, die künftig jedes Jahr stattfinden soll. Betriebe mit arbeitsmedizinischer Betreuung können in dieser Woche Impftage anbieten und ihre Aktion an [email protected] melden (gesund.bund.de, Impf-Aktionswoche). Beide Termine finden Sie als Anlass im Kalender.

Wie setzen Sie die Maßnahme um?

  1. 1
    Anlass der offenen Impfsprechstunde für Ihre Stadt im Kalender übernehmen – gibt es keinen, die Zeiten beim Gesundheitsamt erfragen
  2. 2
    Kurze Info an die Beschäftigten schicken: Termin, Ort, Impfpass mitbringen
  3. 3
    Den Weg zur Sprechstunde als Arbeitszeit freigeben
  4. 4
    Im Herbst auf zusätzliche Grippe-Impftermine hinweisen

Planen, einladen, Teilnahme messen: EasyBGM, aus dessen Haus der kostenlose BGF-Kompass kommt, legt diese Maßnahme als Projekt an, lädt die Belegschaft ein und zeigt, wie viele mitmachen. So läuft eine Maßnahme in EasyBGM →

Was brauchen Sie dafür?

Aufwand
unter 30 Min.
Kosten
0 €
Dauer
Monatlich
Setup
30 Min.
  • ✓ Kein eigener Betriebsarzt nötig
  • ✓ Beratung und Impfung durch das Gesundheitsamt
  • ✓ Wenig Aufwand: Termin übernehmen, kurz informieren
  • ✓ Termin steht im Mitarbeiterportal

Steuer und Krankenkasse: was möglich ist

Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei sein — wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden und entweder zertifiziert sind (§ 20 SGB V) oder im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess umgesetzt werden. Fitnessstudio-Beiträge und Firmenfitness gehören nicht dazu. Für ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. von Upfit) kann die Krankenkasse ihren Versicherten die Kursgebühr ganz oder teilweise erstatten — dann ist nur der übersteigende Teil steuerfrei. Projekte im Betrieb kann sie nach § 20b SGB V fördern, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.

Krankenkasse und Steuer: so gehen Sie vor →

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