
Ernährungskurs im Betrieb (zertifizierbar nach § 20 SGB V)
Ein Ernährungskurs im Betrieb bringt Fachwissen dorthin, wo gegessen wird: in den Arbeitsalltag mit Kantine, Schichten und Terminen. Eine qualifizierte Kursleitung führt den Kurs über mehrere Wochen; der Betrieb stellt Raum und Zeit. Wer mehr will als einen Obstkorb, findet hier einen strukturierten nächsten Schritt.
Was macht einen guten Kurs aus?
Er knüpft an den Alltag der Teilnehmenden an: Was esse ich in einer Nachtschicht? Was nehme ich mit auf die Baustelle? Wie wähle ich in der Kantine? Besprechen Sie das vorab mit der Kursleitung. Es geht um Wissen und kleine Schritte, nicht um Diäten oder das Wiegen von Menschen.
Woran erkennen Sie einen anerkannten Kurs?
Fragen Sie, ob der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) als Präventionskurs nach § 20 SGB V zertifiziert ist, und lassen Sie sich das Zertifikat zeigen. Kursleitungen finden Sie im Marktplatz oder über Ihre Krankenkasse.
Was kostet das?
Die Kursleitung stellt den Kurs in Rechnung; Raum und Zeit stellen Sie. Bezahlt der Arbeitgeber einen zertifizierten Kurs zusätzlich zum Lohn, kann das steuerfrei sein (§ 3 Nr. 34 EStG, Freibetrag bis 600 € je Person und Jahr). Bestätigen kann das nur Ihr Steuerberater.
Wie setzen Sie die Maßnahme um?
- 1Kursleitung finden und nach dem Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) fragen
- 2Mit der Kursleitung klären, welche Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag vorkommen sollen (Kantine, Schicht, Außendienst)
- 3Termine, Raum und Teilnahme (Arbeitszeit oder Freizeit) festlegen und den Kurs ankündigen
- 4Nach dem Kurs fragen, was die Teilnehmenden im Alltag umsetzen konnten
Planen, einladen, Teilnahme messen: EasyBGM, aus dessen Haus der kostenlose BGF-Kompass kommt, legt diese Maßnahme als Projekt an, lädt die Belegschaft ein und zeigt, wie viele mitmachen. So läuft eine Maßnahme in EasyBGM →
Was brauchen Sie dafür?
- Aufwand
- halber Tag
- Kosten
- mit Budget
- Dauer
- 8 Wochen
- Setup
- 180 Min.
- ✓ Fachwissen von einer qualifizierten Kursleitung
- ✓ Praxisnah: Essen im Arbeitsalltag, Pausen, Schichtdienst
- ✓ Kurs im Betrieb: kein zusätzlicher Weg
- ✓ Mit Zertifikat ein anerkannter Präventionskurs nach § 20 SGB V
Steuer und Krankenkasse: was möglich ist
Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei sein — wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden und entweder zertifiziert sind (§ 20 SGB V) oder im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess umgesetzt werden. Fitnessstudio-Beiträge und Firmenfitness gehören nicht dazu. Für ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. von Upfit) kann die Krankenkasse ihren Versicherten die Kursgebühr ganz oder teilweise erstatten — dann ist nur der übersteigende Teil steuerfrei. Projekte im Betrieb kann sie nach § 20b SGB V fördern, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.
Krankenkasse und Steuer: so gehen Sie vor →So geht es in EasyBGM
Diese Best Practice in EasyBGM: übernehmen, anpassen, Wirkung messen
Mit der Übernahme steht die Maßnahme in EasyBGM bereit — mit Anleitung, Einladung und Befragungen vorher und nachher. Sie passen an, was zu Ihrem Betrieb passt, und sehen am Ende, was sie bewirkt hat.
Abbildungen mit Demo-Daten, keine echten Personen.
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Kostenlos registrieren — und die Maßnahme steht startklar in Ihrem Cockpit: Einladung, Feedback-Befragung und Termin sind schon eingerichtet. Erster Zyklus, erste Kennzahlen für den Chef.
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