
Suchtprävention im Betrieb: Alkohol, Medikamente, Cannabis
Die meisten Betriebe merken das Thema erst am Einzelfall – und dann fehlt der Plan. Wer vorher regelt, was gilt, wer anspricht und wohin vermittelt wird, entlastet die Führungskraft und gibt Betroffenen einen Weg zurück. Kern sind drei Dinge: eine schriftliche Regel, ein Stufenplan für Gespräche und eine Beratungsstelle, deren Nummer alle kennen. Die Fachberatung machen Profis; der Betrieb sorgt dafür, dass der Weg dorthin bekannt ist.
Was gehört in die Regel?
Grundlage ist DGUV Vorschrift 1 § 15: Niemand darf sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen, in dem er sich oder andere gefährdet; das gilt auch für Medikamente. Daran hat das Konsumcannabisgesetz von 2024 nichts geändert. Halten Sie schriftlich fest, was bei Ihnen gilt und was passiert, wenn jemand erkennbar nicht sicher arbeiten kann. Gibt es einen Betriebsrat, stimmen Sie die Regel mit ihm ab.
Was macht die Führungskraft?
Sie spricht an, was sie sieht: Fehlzeiten, Fehler, ein verändertes Verhalten. Eine Diagnose stellt sie nicht. Der Stufenplan legt fest, wer welches Gespräch führt, wer dabei ist und welche Hilfe angeboten wird. Eine Schulung gibt Führungskräften die Sicherheit für diese Gespräche.
Was kostet das, und wer hilft?
Die Regel und die Information der Beschäftigten machen Sie selbst. Kosten entstehen vor allem für die Schulung der Führungskräfte. Suchtberatungsstellen beraten in der Regel kostenlos; manche schulen auch Führungskräfte in Betrieben. Anbieter für Suchtberatung und Schulungen finden Sie im Marktplatz.
Wie setzen Sie die Maßnahme um?
- 1Regel klären: DGUV Vorschrift 1 § 15 Abs. 2, schriftlich festgehalten, mit dem Betriebsrat, wo es einen gibt
- 2Eine interne Ansprechperson benennen und eine externe Suchtberatungsstelle auswählen
- 3Führungskräfte schulen: Verhalten ansprechen, nicht diagnostizieren, Gespräche nach einem Stufenplan führen
- 4Alle informieren, wo es vertraulich und auf Wunsch anonym Hilfe gibt
Planen, einladen, Teilnahme messen: EasyBGM, aus dessen Haus der kostenlose BGF-Kompass kommt, legt diese Maßnahme als Projekt an, lädt die Belegschaft ein und zeigt, wie viele mitmachen. So läuft eine Maßnahme in EasyBGM →
Was brauchen Sie dafür?
- Aufwand
- halber Tag
- Kosten
- mit Budget
- Dauer
- 8 Wochen Aufbau, dann laufend
- Setup
- 480 Min.
- ✓ Eine schriftliche Regel statt Entscheidungen im Einzelfall
- ✓ Führungskräfte wissen, wie sie Auffälligkeiten ansprechen
- ✓ Alle kennen einen vertraulichen Weg zur Hilfe
- ✓ Die Fachberatung übernimmt eine Suchtberatungsstelle
Steuer und Krankenkasse: was möglich ist
Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei sein — wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden und entweder zertifiziert sind (§ 20 SGB V) oder im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess umgesetzt werden. Fitnessstudio-Beiträge und Firmenfitness gehören nicht dazu. Für ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. von Upfit) kann die Krankenkasse ihren Versicherten die Kursgebühr ganz oder teilweise erstatten — dann ist nur der übersteigende Teil steuerfrei. Projekte im Betrieb kann sie nach § 20b SGB V fördern, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.
Krankenkasse und Steuer: so gehen Sie vor →So geht es in EasyBGM
Diese Best Practice in EasyBGM: übernehmen, anpassen, Wirkung messen
Mit der Übernahme steht die Maßnahme in EasyBGM bereit — mit Anleitung, Einladung und Befragungen vorher und nachher. Sie passen an, was zu Ihrem Betrieb passt, und sehen am Ende, was sie bewirkt hat.
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