
Kollegiale Fallberatung für Führungskräfte
Führungskräfte stehen mit schwierigen Situationen oft allein da: ein Konflikt im Team, ein Gespräch über Leistung, jemand, der sichtbar belastet ist. Kollegiale Fallberatung gibt ihnen eine feste Runde, in der sie solche Fälle mit anderen Führungskräften durchsprechen – nach einem klaren Ablauf. Die Maßnahme läuft das ganze Jahr.
Wie läuft eine Fallberatung ab?
Eine Person bringt einen Fall mit, eine moderiert, die anderen beraten. Der Ablauf ist fest: Rollen verteilen, Fall schildern, eine Schlüsselfrage formulieren, eine Methode wählen, beraten, abschließen. Eine verbreitete Beschreibung stammt von Kim-Oliver Tietze („Kollegiale Beratung“). Ein Termin dauert etwa eine Stunde. Am Ende entscheidet der Fallgeber selbst, was er mitnimmt.
Wer sollte in eine Gruppe?
Vier bis sieben Führungskräfte, die nicht direkt übereinander stehen. Nur so spricht jede offen. Vertraulichkeit ist Pflicht: Fälle und Namen bleiben in der Runde.
Was kostet das?
Vor allem Zeit, etwa eine Stunde im Monat. Wer den Start begleiten lassen möchte, findet Moderation für die ersten Termine im Marktplatz.
Wie setzen Sie die Maßnahme um?
- 1Eine Gruppe von vier bis sieben Führungskräften bilden, möglichst nicht in direkter Linie zueinander
- 2Festen Termin vereinbaren, etwa einmal im Monat eine Stunde
- 3Ablauf festlegen: Rollen verteilen, Fall schildern, Schlüsselfrage, Methode wählen, beraten, Abschluss
- 4Vertraulichkeit vereinbaren: Fälle und Namen bleiben in der Runde
Planen, einladen, Teilnahme messen: EasyBGM, aus dessen Haus der kostenlose BGF-Kompass kommt, legt diese Maßnahme als Projekt an, lädt die Belegschaft ein und zeigt, wie viele mitmachen. So läuft eine Maßnahme in EasyBGM →
Was brauchen Sie dafür?
- Aufwand
- unter 30 Min.
- Kosten
- 0 €
- Dauer
- Laufend, etwa einmal im Monat
- Setup
- 120 Min.
- ✓ Konkrete Hilfe für echte Fälle aus dem Führungsalltag
- ✓ Führungskräfte stehen mit schwierigen Situationen nicht allein
- ✓ Kostet vor allem Zeit, kein Honorar
- ✓ Ein fester Ablauf hält die Runde kurz und vertraulich
Steuer und Krankenkasse: was möglich ist
Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei sein — wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden und entweder zertifiziert sind (§ 20 SGB V) oder im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess umgesetzt werden. Fitnessstudio-Beiträge und Firmenfitness gehören nicht dazu. Für ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. von Upfit) kann die Krankenkasse ihren Versicherten die Kursgebühr ganz oder teilweise erstatten — dann ist nur der übersteigende Teil steuerfrei. Projekte im Betrieb kann sie nach § 20b SGB V fördern, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.
Krankenkasse und Steuer: so gehen Sie vor →So geht es in EasyBGM
Diese Best Practice in EasyBGM: übernehmen, anpassen, Wirkung messen
Mit der Übernahme steht die Maßnahme in EasyBGM bereit — mit Anleitung, Einladung und Befragungen vorher und nachher. Sie passen an, was zu Ihrem Betrieb passt, und sehen am Ende, was sie bewirkt hat.
Abbildungen mit Demo-Daten, keine echten Personen.
Für Ihr Unternehmen übernehmen
Kostenlos registrieren — und die Maßnahme steht startklar in Ihrem Cockpit: Einladung, Feedback-Befragung und Termin sind schon eingerichtet. Erster Zyklus, erste Kennzahlen für den Chef.
EasyBGM kostenlos testenLieber erst ansehen? Zur Live-Demo →
Zahlt ein auf
Handlungsfeld
Gesunde Führung →Passender Anlass
Passende Best Practices
Nicht sicher, wo Sie anfangen sollen? Selbstcheck in rund 7 Minuten →